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Teilungserklärung abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Teilungserklärung ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Es können Sondernutzungsrechte an einzelnen Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen gebunden werden. Als Beispiel kann hier ein Mehrfamilienhaus angeführt werden, welches bisher einem Besitzer gehörte und in mehrere Eigentumswohnungen mit mehreren Teileigentümern aufgeteilt werden soll. Die Teilungserklärung und die dazugehörenden Urkunden werden beim Grundbuchamt verwahrt.

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