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mixins.searchInfo_searchTermEingliederungshilfe durch Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Schulen

Eingliederungshilfe durch Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Schulen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Haben Sie ein schulpflichtiges Kind mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, das eine individuelle Unterstützung in der Schule benötigt? Dann kann Ihr Kind durch einen sogenannten Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin unterstützt werden. Manchmal werden diese auch als Schulassistenz oder Einzelfallassistenz bezeichnet.

Wenn Ihr Kind individuelle Unterstützung in der Schule benötigt, dann können Sie durch die Unterstützung eines Integrationshelfers oder einer Integrationshelferin sicherstellen, dass Ihr Kind gut durch den Schulalltag begleitet wird. Diese Fachkräfte unterstützen nicht nur bei pflegerischen Aufgaben wie dem Toilettengang, sondern auch bei lebenspraktischen Tätigkeiten wie dem An- und Auskleiden und der Orientierung in der Schule. Zudem helfen sie im Unterricht, indem sie beispielsweise den Arbeitsplatz einrichten oder bei der Handführung unterstützen.

Integrationshelferinnen und Integrationshelfer bieten auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, etwa durch Beruhigungstechniken, und sie helfen bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern.

Wenn Ihr Kind eine Integrationshilfe in der Schule benötigt, dann handelt es sich dabei um eine Eingliederungshilfe und nicht um eine pädagogische Fördermaßnahme. Die Integrationshelfer sind keine Zweitlehrer, sondern Assistenzkräfte, die Ihrem Kind helfen, am Unterricht teilzunehmen.

Ihr Kind erhält die benötigte Unterstützung durch eine Integrationshilfe. Diese Assistenz richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen Ihres Kindes und ist daher sehr individuell. Der Bedarf wird üblicherweise durch einen Gesamtplan, unter Berücksichtigung eines Schulberichts, ermittelt.

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