Namensänderung bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Leistungen bzw. Lohnersatzleistungen zum Beispiel Arbeitslosengeld oderArbeitslosengeld II oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter beziehen, müssen Sie dort jede Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen oder Lohnersatzleistungen bzw. Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft.