Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

Patente und geistiges Eigentum

Damit Innovationen sich im Markt etablieren und behaupten: Sie wollen Ihre Erfindung schützen lassen? Geistiges Eigentum muss wirksam geschützt werden - national und vor allem international. Informationen und Kontakte finden Sie hier.

Leistungen in Patente und geistiges Eigentum

  • Leistung

    Beschwerde gegen Beschlüsse des DPMA einlegen

    Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.

  • Leistung

    Design anmelden

    Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.

  • Leistung

    Einsicht in das DPMA-Register nehmen

    Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister" durchführen.

  • Leistung

    Marke anmelden

    Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen. 

  • Leistung

    Markenschutz verlängern

    Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern. 

  • Leistung

    Patent anmelden

    Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen. 

  • Leistung

    Produktinformationstexte einreichen

    Als Pharmaunternehmen müssen Sie die Produktinformationstexte nach Abschluss des Verfahrens an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über eine Fachanwendung übermitteln. Die Texte werden veröffentlicht.

  • Leistung

    Prüfung auf Patentfähigkeit

    Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen. Zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung wird Ihnen hier der Prozess von der Anmeldung bis zum Prüfungsantrag und möglichen Erteilung eines Patents beschrieben.  

  • Leistung

    Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen

    Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.