Wann und wie werden die EU-Vorschriften angewandt? Ist Ihr Unternehmen in
der EU niedergelassen, können Sie an jeder öffentlichen Ausschreibung in jedem
beliebigen EU-Land teilnehmen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Wenn Sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, gibt es je nach Beschaffungsverfahren unterschiedliche Regeln, Verordnungen, Fristen und Schwellenwerte, die es zu beachten gilt.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.