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Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.
Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.
In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.
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Nachfolgend können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung online beantragen.
Erweiterte Meldebescheinigungen umfassen neben dem Namen und der aktuellen Anschrift zusätzlich noch der Familienstand, die Religionsangabe und die Staatsangehörigkeit. Bitte informieren Sie sich beim Empfänger der Bescheinigung, welche Angaben enthalten sein müssen.
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Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit „Mein ELSTER“ steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.
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Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.
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Die Polizei Rheinland-Pfalz führte 2015 die Online-Bewerbung ein. Das Bewerbungsverfahren für das Bachelorstudium Polizeidienst wird seitdem ausschließlich online abgewickelt und bildet seither einheitliches, zukunftsorientiertes und vor allem bewerberfreundliches Bewerbungsverfahren.
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Regional durchgeführte Projekte und Maßnahmen dienen der Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz. Sie geben neue Impulse und stellen die Kontinuität und den Bezug zu lokalen Bedürfnissen der kriminalpräventiven Arbeit in unserem Bundesland sicher.
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Die Onlinewache – auch Internetwache genannt – ist ein zusätzliches Serviceangebot der deutschen Polizei.
Sie wurden durch eine Straftat geschädigt, haben verdächtigte Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen beobachtet? Dann können Sie über ein Online-Formular eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise / Mitteilungen senden.
Verkehrsunfälle und Delikte mit komplexen Sachverhalten melden Sie bitte direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Bei Straftaten, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei – persönlich oder über Notruf 110.
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Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.
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Das Land RLP hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.
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Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Web-Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnah-menwert-überschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprü-fungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.
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Fachanwendung „eWaCent“ dient der Einreichung der Erklärung zur Wasserentnahme bis zum 1. März. Anzugeben sind in der Erklärung die im Vorjahr entnommen Wassermengen als auch eine Prognose der voraussichtlichen Entnahmemengen im laufenden Jahr, sodass das Wasserentnahmeentgelt berechnet werden kann.
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Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. Bodeneigen-schaften, Bodenfunktionen, Bodenerosionsgefährdung).
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