Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

Erbschaft, Nachlass und Testament

Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.

Leistungen in Erbschaft, Nachlass und Testament

  • Leistung

    Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

    Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.

  • Leistung

    Alleinerbschein einziehen

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.

  • Leistung

    Alleinerbschein erteilen aufgrund von Tod

    Haben Sie sich entschlossen, Ihr Erbe anzunehmen, werden Sie in vielen Fällen einen Nachweis für Ihr Erbrecht benötigen. Sind Sie in einem Testament als Alleinerbe bestimmt, so wird dies in einem Erbschein festgestellt.

  • Leistung

    Alleinerbschein erteilen eines gegenständlich beschränkten Erbscheins

    Haben Sie sich entschlossen, Ihr Erbe anzunehmen, werden Sie in vielen Fällen einen Nachweis für Ihr Erbrecht benötigen. Sind Sie Alleinerbe, so wird dies in einem Erbschein festgestellt. Der Erbschein kann beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

  • Leistung

    Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen

    Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.

  • Leistung

    Benutzungsantrag auf Archivgut stellen

    Wenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag. 

  • Leistung

    Erbschaft ausschlagen

    Sie wollen Ihr Erbe ausschlagen? Dann müssen Sie dies form- und fristgerecht  gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

  • Leistung

    Erbschaftsteuer Anzeige und Erklärungspflicht

    In diesem Eintrag wird Ihnen erläutert, wann eine Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs bzw. zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung besteht.

  • Leistung

    Erbschaftsteuer Anzeigepflichten Dritter

    Dieser Eintrag vermittelt Ihnen Informationen darüber, welche Anzeigepflichten von Dritter Seite, also nicht zum Kreis der Erwerber gehörenden Personen/Unternehmen in Erbfällen bestehen.

  • Leistung

    Erbvertrag Informationerteilung

    Sie möchten ihr Erbe regeln? Dann ist das Aufsetzen eines Erbvertrags eine mögliche Lösung.

  • Leistung

    Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen

    Wenn Sie eine Waffen- oder Munitionssammlung infolge eines Erbfalls erwerben und behalten wollen, müssen Sie für die Fortführung der Sammlung eine Erlaubnis beantragen.

  • Leistung

    Fiskalerbschaft

    Sie haben Ihre Erbschaft ausgeschlagen und es gibt keine weiteren Erben, die diese antreten? Dann erbt der Staat.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein einziehen

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen bei gesetzlicher Erbfolge

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen gegenständlich beschränkt

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen Verfügung von Todes wegen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen Vor- bzw. Nacherbe

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein erteilen Vor- bzw. Nacherbe gegenständlich beschränkt

    Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich beschränkt werden.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Vor- bzw. Nacherbe gegenständlich beschränkt

    Für mehrere Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, jeder Miterbe kann einen beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist der Erbschein das aus. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilen aufgrund gesetzlicher Erbfolge

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilen gegenständlich beschränkt

    Das Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch einen so genannten gemeinschaftlichen Teilerbschein erteilen. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilen Verfügung von Todes wegen

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere testamentarische Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.

  • Leistung

    Gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilen Vor- bzw. Nacherbe

    Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

  • Leistung

    Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

  • Leistung

    Höfeordnung

    Neben dem allgemeinen Erbrecht, das im BGB verankert ist, gibt es in Rheinland-Pfalz mit der Höfeordnung ein landwirtschaftliches Sondererbrecht. Ziel dieses Sondererbrechtes ist...
  • Leistung

    Nachlasspflegeschaft anordnen

    Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären.

    Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.

  • Leistung

    Nottestament abgeben

    Wenn der Weg zu einem Notar zur Errichtung eines Testamentes nicht mehr möglich ist, kann ein vorläufig gültiges Nottestament errichtet werden.

  • Leistung

    Öffentliches Testament abgeben

    Sie möchten Ihr Testament von einem Notar bzw. Notarin erstellen lassen? Dann wird von einem sogenannten öffentlichen Testament gesprochen.

  • Leistung

    Patientenverfügung

    In einer Patientenverfügung können Sie erklären, ob Sie im Falle einer Erkrankung oder nach einem Unfall eine bestimmte Behandlung und dabei insbesondere auch eine ausreichende Schmerzlinderung oder den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen wünschen.

  • Leistung

    Testament Informationserteilung

    Sie möchten ihr Erbe regeln? Dann ist das Aufsetzen eines Testamentes eine mögliche Lösung.

  • Leistung

    Testament verwahren

    Sie möchten, dass Ihr Testament sicher verwahrt wird? Dann können Sie es beim Nachlassgericht verwahren lassen.

  • Leistung

    Testament zurück nehmen

    Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.

  • Leistung

    Vorsorgevollmacht

    Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einner anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit selbst zu entscheiden verlieren.

  • Leistung

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

    Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.