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Nach der Geburt

Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?

Leistungen in Nach der Geburt

  • Leistung

    Abstammungsurkunde

    Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch...
  • Leistung

    Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

  • Leistung

    Beistandschaft

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für die Feststellung der Vaterschaft oder die Geltendmachung des...
  • Leistung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

  • Leistung

    Die Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen

    Sie haben ein Kind bekommen und möchten den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen, sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie alles gleichzeitig, gebündelt und einfach mit einem Antrag erledigen können.

  • Leistung

    Elterngeld - Berechnung

    Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.

  • Leistung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

  • Leistung

    Elterngeld Beratung beanspruchen

    Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.
  • Leistung

    Elternzeit anmelden

    Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.

  • Leistung

    Elternzeit Beratung

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

  • Leistung

    Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen

    Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen. 

  • Leistung

    Fehlgeburt anzeigen

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

  • Leistung

    Geburt anonym

    Sind sie schwanger und befinden sich in einer persönlichen Notlage? Dann können Sie sich für Hilfe an eine Beartungsstelle in Ihrer Nähe oder an das kostenfreie Notfalltelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not wenden.

  • Leistung

    Geburt auf Seeschiffen beurkunden

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

  • Leistung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

  • Leistung

    Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

  • Leistung

    Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung

    Bei Ihnen liegt eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vor und diese wurde ärztlich bescheinigt? Dann können Sie den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen.

  • Leistung

    Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

  • Leistung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

  • Leistung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

  • Leistung

    Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

  • Leistung

    Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

  • Leistung

    Kindergeld beantragen

    Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

  • Leistung

    Mehrlingsgeburt Zuschuss beantragen

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Leistung

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

  • Leistung

    Mutterschaftsanerkennung

    Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.

  • Leistung

    Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

    Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

  • Leistung

    Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

    Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Leistung

    Patenamt Bescheinigung

    Eine Patenbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören. Diese können Sie beim zuständigen Pfarramt beantragen.

  • Leistung

    Vaterschaftsanerkennung

    Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.