Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Abgabe des Höchstgebotes.
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (0106 - 450 - P), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 2019, Seite 400 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
27.01.2025
Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.