Betrieb einer Vollmachtsdatenbank für Steuerberaterinnen, -berater und Lohnsteuerhilfevereine
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Steuerberaterin, -berater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie Daten von Ihren Mandantinnen, Mandanten oder Mitgliedern über die sogenannte Vollmachtsdatenbank (VDB) bei der Finanzverwaltung abrufen. Dazu zählen beispielsweise Daten für die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). In der VDB können Sie außerdem Ihre Vollmachten pflegen. Sie können gegebenenfalls auch Untervollmachten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen.
Die Nutzung der VDB ist für Sie freiwillig.
Wenn Sie die VDB nutzen wollen, benötigen Sie zur Einrichtung Ihres Zugangs
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das Vollmachtsformular inklusive Beiblatt, das Ihre Mandantin oder Ihr Mandant im Vorfeld unterschreiben muss, und
- als Steuerberaterin oder -berater: Ihren Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer (Kammermitgliedsausweis)
- als Lohnsteuerhilfeverein: ein ELSTER- Benutzerkonto (Organisationszertifikat) und einen Sicherheitsstick oder Signaturkarte