Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vorlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie den Schadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Die Messungen müssen Sie von einem akkreditierten Messinstitut oder einem Sachverständigen durchführen lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.