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mixins.searchInfo_searchTermEine allgemeine Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen

Eine allgemeine Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, ein bergbauliches Neu- oder Erweiterungsvorhaben planen und die Voraussetzungen für die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung vorliegen, muss die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung durchführen. Mit dieser allgemeinen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für Ihr Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist.

Folgende Vorhaben benötigen beispielsweise eine allgemeine Vorprüfung:

  • Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha
  • Gewinnung von Steinkohle, Braunkohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen Bodenschätzen
  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken
  • Halden mit einem Flächenbedarf von 10 Hektar oder mehr
  • Schlammlagerplätze und Klärteiche mit einem Flächenbedarf von 5 Hektar oder mehr
  • Bau einer Bahnstrecke für Gruben- oder Grubenanschlussbahnen mit den dazugehörigen Betriebsanlagen
  • Wassertransportleitungen zum Fortleiten von Wässern aus der Tagebauentwässerung oder Leitungen zum Fortleiten von salzhaltigen Wässern aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kali- und Steinsalz einschließlich solcher aus Kalihalden, die den Bereich des Betriebsgeländes überschreiten
  • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung radioaktiver Stoffe
  • Tiefbohrungen ab 1.000 Metern Teufe zur Gewinnung von Erdwärme in Naturschutzgebieten,
  • sonstige betriebsplanpflichtige Vorhaben einschließlich der zur Durchführung bergbaulicher Vorhaben erforderlichen betriebsplanpflichtigen Maßnahmen
  • weiter Tiefbohrungen ab 1.000 Metern Teufe
Neben der allgemeinen Vorprüfung gibt es auch eine standortbezogene Vorprüfung.

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