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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen

Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Fachzahnarztbezeichnung aus einem Drittstaat haben und in Deutschland als Fachzahnärztin/-zahnarzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation durch die zuständige Zahnärztekammer. Nur dann darf diese Fachzahnarztbezeichnung in Deutschland verwendet werden.

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