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mixins.searchInfo_searchTermBestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

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