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mixins.searchInfo_searchTermGeburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern

Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

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