Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Handwerksberuf oder einem handwerksähnlichen Gewerbe (Gesellenprüfung) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEs gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk.
Die Berufe im Handwerk oder in handwerksähnlichen Gewerben sind auf Gesellenebene nicht reglementiert. Das bedeutet: Sie brauchen keine bestimmte Berufsqualifikation, um dauerhaft in diesen Berufen auf der Ebene einer Gesellin oder eines Gesellen zu arbeiten.
Sie haben aber das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung auf Gesellenebene erleichtert auch den Zugang zu Meisterschulen und Meisterprüfungen.
Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.
Durch den Bescheid können Arbeitgeber Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen. Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist ein Anerkennungsverfahren meistens Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Zuständige Stellen für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Handwerk sind die regionalen Handwerkskammern. In manchen Fällen sind auch die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die zuständigen Stellen beraten Sie schon vor der Antragsstellung und identifizieren für Sie den passenden Beruf im Handwerk.