Nutztierriss durch Wolf oder Luchs Entschädigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzLuchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz. Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet. Dasselbe gilt für den Luchs – hier wird die Wiederbesiedlung aktiv durch ein Auswilderungsprojekt im Pfälzerwald unterstützt.
Beide Tierarten leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind.
Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung beantragen.