Umwandlungsgenehmigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie möchten auf Ihrem Grundstück vorhandenen Wald roden und in eine andere Bodennutzungsart z. B. ein Feld oder eine Wiese umwandeln?
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes roden und in eine andere Bodennutzungsart umwandeln.
Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen wie erteilt werden.