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mixins.searchInfo_searchTermMiteinbürgerung eines minderjährigen Kindes Beantragung

Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes Beantragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihr minderjähriges Kind kann zusammen mit Ihnen als Elternteil eingebürgert werden, wenn Sie die Voraussetzungen für eine eigenständige Einbürgerung erfüllen und Ihre Einbürgerung beantragen. Über die Miteinbürgerung Ihres Kindes entscheidet die Einbürgerungsbehörde nach Ermessen. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

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