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mixins.searchInfo_searchTermFreilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

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