Anmeldung - elektronisch in öffentlich beglaubigter Form - durch sämtliche Mitglieder des Vorstandes mit folgendem Inhalt:
- Vorstandsmitglieder mit Geburtsdatum und Wohnort
- die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder– hier sowohl die abstrakte Regelung für den Vorstand als auch die konkrete Regelung für einzelne Vorstandsmitglieder, wenn sie von der abstrakten Regelung abweicht
- Lage der Geschäftsräume
Der Anmeldung beizufügende Unterlagen in elektronischer Form:
Die Satzung, unterzeichnet von den an der Gründung beteiligten und bis zur Einreichung beigetretenen Mitgliedern; mindestens drei Mitglieder sind erforderlich
- a) Die Unterzeichnung des Gründungsprotokolls, dem die Satzung als Anlage beiliegt, ist ausreichend.
- b) Dokumente über die Bestellung des Vorstandes und soweit bestellt des AufsichtsratsEinfache Abschriften der Wahlprotokolle sind ausreichend.
- c) Bescheinigung des Prüfverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist
- d) eEne gutachtliche Äußerung des Prüfverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist
- e) Eventuell Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft, wenn dies in der angewandten Vorschrift ausdrücklich angeordnet wird