Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.