Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie für die Lebensmittelüberwachung zuständigen (kommunalen) Behörden gehen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwären betreffen, z.B. bei Abweichungen in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung oder bei Störungen des Wohlbefindens. Die Behörden nehmen aufgrund der Verbraucherbeschwerden ggf. Betriebskontrollen vor. Das Landesuntersuchungsamt untersucht und bewertet in diesem Zusammenhang genommene Proben. Die örtlich zuständige Behörde informiert den Beschwerdeführer, die Beschwerdeführerin über das Ergebnis.