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mixins.searchInfo_searchTermSchlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Ggf. Geflügel
  • Ggf. Hasentiere
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.

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