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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen

Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für Veranstaltungen, auf denen Vieh angeboten oder ausgestellt wird, gelten besondere Regelungen zur Vorbeugung von Tierseuchen. Vieh sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.

Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung von diesen Regeln beantragen, wenn dort nur wenige Tiere angeboten werden.

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