Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür Veranstaltungen, auf denen Vieh angeboten oder ausgestellt wird, gelten besondere Regelungen zur Vorbeugung von Tierseuchen. Vieh sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.
Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung von diesen Regeln beantragen, wenn dort nur wenige Tiere angeboten werden.