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mixins.searchInfo_searchTermFliegende Bauten Gebrauchsabnahme anzeigen

Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

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