Zuchtorganisation Anerkennung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer im Rechtsverkehr als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen auftritt, unterliegt gemeinsamen Bestimmungen, die die Zucht reinrassiger Zuchttiere (Rind, Büffel, Schwein, Schaf, Ziege und Equiden) und Hybridzuchtschweine, den Handel mit ihnen und ihre Verbringung in die Europäische Union regeln.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag zur Anerkennung eines Zuchtverbands oder Zuchtunternehmens an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz zu richten.
Nach dem Tierzuchgesetz ist antragsberechtigt, wer als ein Zuchtverband oder Zuchtunternehmen
- entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie den Antrag auf Anerkennung stellen, Rechtspersönlichkeit besitzt;
- über genügend und qualifiziertes Personal sowie über geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen für die wirksame Durchführung der Zuchtprogramme verfügt, für die sie die Genehmigungzu beantragen beabsichtigen;
- in der Lage ist, die notwendigen Kontrollen für die Erfassung der Abstammungsdaten der Zuchttiere durchzuführen, die Gegenstand der Zuchtprogramme sind;
- bei jedem Zuchtprogramm in dem geografischen Gebiet, in dem die Zuchtprogramme durchgeführt werden, über einen ausreichend großen Zuchttierbestand verfügt;
- in der Lage ist, die Daten über die für die Durchführung der Zuchtprogramme notwendigen Zuchttiere zu generieren oder generieren zu lassen und zu nutzen.
Der Antrag muss die in im nachstehenden Link aufgeführten Angaben zum Zuchtprogramm enthalten. Das Zuchtprogramm muss insbesondere den Anforderungen gemäß Anhang I Teil 1 entsprechen.
Nachdem Tierzuchtgesetz muss der Antrag zusätzlich zu den vor genannten Nachweisen und Unterlagen folgende Angaben über die am Zuchtprogramm Beteiligten enthalten:
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Zuchtverbandes oder des Zuchtunternehmens sowie die Namen und die Anschriften der zur Vertretung befugten Personen;
- Angaben zu der für die Zuchtarbeit verantwortlichen Person (Zuchtleiterin oder Zuchtleiter);
- die Namen und die Anschriften des Hauptsitzes und der Geschäftsstellen des Zuchtverbandes oder des Hauptsitzes, der Geschäftsstellen und Betriebsstätten des Zuchtunternehmens sowie Angaben zu den Aufgaben der Betriebsstätten.
- Die Satzung des Zuchtverbandes muss
- die grundlegenden Entscheidungen zur Zucht darstellen und
- sicherstellen, dass nur die Züchter über die züchterischen Belange des Zuchtverbandes entscheiden können, sofern die Satzung eine Mitgliedschaft vorsieht.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Die Anerkennung als Zuchtorganisation wird befristet erteilt. Sie beträgt mindestens 2 Jahre.
20.04.2020
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