Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGegen Entscheidungen der Vergabekammer können Sie sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer.
Die sofortige Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer.