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mixins.searchInfo_searchTermMessbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß der Anlage in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen über-prüfen lassen.

Die Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie in einem Messbericht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

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