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mixins.searchInfo_searchTermAnzeige zur beabsichtigten Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen

Anzeige zur beabsichtigten Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E von mehr als 25 Tonnen beabsichtigen, haben Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde  anzuzeigen und mindestens nachfolgend genannte  Vorsorgemaßnahmen für die Lagerung zu treffen.

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