Anzeige zur beabsichtigten Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E von mehr als 25 Tonnen beabsichtigen, haben Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde anzuzeigen und mindestens nachfolgend genannte Vorsorgemaßnahmen für die Lagerung zu treffen.