Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.
Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.