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mixins.searchInfo_searchTermMessbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen

Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen ermitteln lassen.

Sie müssen die Messungen durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

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