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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Dieser Nachweis berechtigt den Antragsteller/in zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.

Eine Person bedarf ein Sachkundenachweis wenn sie

  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

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