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mixins.searchInfo_searchTermFachärztin, Facharzt - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation

Fachärztin, Facharzt - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine ausländische Facharztbezeichnung erworben haben und in Deutschland als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, benötigen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Ärztekammer. Diese Facharztbezeichnung darf nur in der in Deutschland zulässigen Form verwendet werden.

Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung.

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