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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen

Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrer müssen neben der Fahrerlaubnis besondere Kenntnisse besitzen. Diese Kenntnisse können sie zum Beispiel mit der beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte erwerben. Das gilt für Fahrerinnen und Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr mit den Führerscheinklassen:

  • C1, C1E, C oder CE
  • D1, D1E, D oder DE

Wenn Sie eine solche Ausbildungsstätte führen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde.

Sie stellen den Antrag schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde. Bevor Sie den positiven Anerkennungsbescheid erhalten, dürfen Sie die Tätigkeit nicht beginnen.

Der Anerkennungsbescheid definiert vorbehaltlich besonderer Bestimmungen:

  • das anerkannte Ausbildungsprogramm
  • die zugelassenen Ausbilderinnen und Ausbilder
  • die zugelassenen Räume, in denen der Unterricht durchgeführt werden darf
  • die jeweils höchstens zulässige Teilnehmerzahl

Ihre Ausbildungsstätte wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde überwacht. Diese kann zu diesem Zweck alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Eine Überprüfung vor Ort erfolgt grundsätzlich mindestens alle 2 Jahre. Daher sind Sie verpflichtet, die Durchführung des Unterrichts anzuzeigen.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Sie als verantwortliche Person in grober Weise gegen Ihre Pflichten verstoßen. In bestimmten Fällen muss ein Widerruf erfolgen.

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