Erbfall bei einer Bergbauerlaubnis anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen Sie in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.
Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
- Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
- Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
- Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.
In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.