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mixins.searchInfo_searchTermÜberwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Verlängerung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für folgende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen inklusive Dampfkesselanlagen
  • Krane
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

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