Prüfbescheinigung für eine überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBetreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Anlagen unter Einhaltung von Prüffristen durch regelmäßige Prüfungen von anerkannten Prüfstellen nachzuweisen. Die Prüfung wird durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt. Diese erstellt auch die Prüfbescheinigung.