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mixins.searchInfo_searchTermPrüfbescheinigung für eine überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfbescheinigung für eine überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Anlagen unter Einhaltung von Prüffristen durch regelmäßige Prüfungen von anerkannten Prüfstellen nachzuweisen. Die Prüfung wird durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt. Diese erstellt auch die Prüfbescheinigung.

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