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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.

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