Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAutos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
- verkehrssicher,
- vorschriftsgemäß und
- umweltverträglich
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
- der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
- die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
- die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
- Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
- Warndreieck,
- Warnweste,
- Ladekabel,
- Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
- alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
- Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
- Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
- Sicherheitsgurte,
- Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
- Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
- Innen- und Außenspiegel,
- Kontrollleuchten im Fahrzeug,
- Frontscheibe,
- Hupe und
- Auspuff.
Hinweise:
- Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
- Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit.
Hinweis:
Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie nach Ihrer HU eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird.
Wird diese Plakette unbrauchbar oder geht sie verloren (z.B. Waschanlage) sollten Sie zur Vermeidung unnötigen Ärgers unverzüglich eine neue Plakette anbringen lassen.