Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um
- Kleinkraftrad, wie Mokick oder Moped
- Fahrrad mit Hilfsmotor
- ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder
- um einen motorisierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist
- zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion