Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn sich das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nichts ordnungsgemäß anbringen lässt, stellt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung aus.
Im Antrag müssen Sie
- allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug,
- zur Position und Höhe des Kennzeichens sowie
- zur Position der Bundesflagge machen.
Mit der Ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Verkehrszulassung, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann.