Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:
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nur durch Eigentümerinnen oder Eigentümer zu melden:
- Eigentumswechsel
- Änderung der Rechtsform oder des Namens
- Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers
- Anschriftenwechsel der Halterin oder des Halters
- Wechsel der Halterin oder des Halters
- Standortänderung
- Änderungen am Luftfahrzeug einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung
- Änderung der Anteilsverteilung
In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:
- alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
- altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:
- Änderungen am Luftfahrzeug (Farbe und Markierung)
- Standortänderungen
- Wechsel der Halterin oder des Halters
- Anschriftenänderung der Halterin oder des Halters
- Anschriftenänderung der Eigentümerin oder des Eigentümers
Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.
Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.