Praktische Prüfung anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.
Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
- für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
- die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).
Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.
Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.