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mixins.searchInfo_searchTermAls Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen

Als Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Inhaberin oder Inhaber eines europäischen Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Folgendes beantragen:

  • einen Transfer IN, also die Übertragung Ihrer medizinischen Akte, sowie
  • den Transfer IN bestimmter europäischer Pilotenlizenzen

Das LBA stell nur Transfer IN von Pilotenlizenzen für ATPL, CPL, MPL oder PPL mit Instrumentenflugberechtigung aus.

Für eine andere Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde beziehungsweise Einrichtung.  

Die medizinischen Akten werden immer an das LBA übertragen. Sie können diese unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Pilotenlizenzen beim LBA beantragen.

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