Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie müssen ein Ersatzdokument für die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs beantragen bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Betriebserlaubnis gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Betriebserlaubnis verlieren oder sie zerstört wurde, kann die Zulassungsstelle von Ihnen eine Erklärung an Eides statt verlangen, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.
Wenn Sie ein zulassungsfreies Fahrzeug haben, das zu einem durch die Europäische Union (EU) genehmigten Typ gehört und dessen technische Daten nicht mehr vorliegen, müssen Sie eine Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen. Hierfür wird ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes benötigt.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine Typgenehmigung besitzt, müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen. Mit dem Gutachten können Sie die Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen.