Befahren nichtschiffbarer Gewässer Genehmigung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSchiffbare Gewässer darf grundsätzlich jedermann mit allen Wasserfahrzeugen befahren.
Über die Bundeswasserstraßen hinaus sind in Rheinland-Pfalz im Sinne des Landeswassergesetz derzeit keine Gewässer als schiffbar bestimmt worden. Andere Gewässer dürfen mit nicht motorgetriebenen Wasserfahrzeugen wie Paddelbooten oder Kanus befahren werden, soweit dies nicht aus naturschutz- oder wasserrechtlichen Gründen untersagt oder eingeschränkt ist. Auf diesen Gewässern kann für motorgetriebene Fahrzeuge das Befahren in Ausnahmefällen im Wege einer widerruflichen Genehmigung gemäß § 42 Absatz 4 LWG jedoch zugelassen werden.
Eine solche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Befahren eines nichtschiffbaren Gewässers als Gemeingebrauch von der zuständigen Wasserbehörde zugelassen ist.