Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.