Bewerberinnen und Bewerber für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL bei der zuständigen Behörde melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzUm Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) oder Freiballone (BPL) fliegen zu dürfen, benötigt man eine entsprechende Erlaubnis – die Pilotenlizenz.
Als Ausbildungsorganisation nehmen Sie regelmäßig neue Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb einer Pilotenlizenz auf und bilden diese aus. Dabei müssen Sie die neu aufgenommenen Personen der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.