Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBenennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.